Eins der wohl attraktivsten Fluggelände im Sauerland für Drachen und Gleitschirmflieger steht natürlich auch Gastfliegern zur Verfügung.
Da unserem Verein die Start - und Landeplätze sehr viel Arbeit und Mühe gekostet haben, bitten wir Euch dieses anzuerkennen und sich nach den Regeln zu
halten. Vorrausetzung ist zumindest der “beschränkte Luftfahrschein (A-Schein)” oder bei ausländischen Fliegern die gleichwertige Flugerlaubnis. Das die Flugausrüstung dem Gütesiegel entsprechen
muss und eine Rettungsschnur mitgeführt wird ist für jeden verantwortunsvollen Flieger selbstverständlich. Durch das sehr geringe Platzangebot zum Aufbau der Hängegleiter, muss die Anzahl der
Piloten für den einen Flugtag begrenzt werden. Es sollte nur mit Absprache des Vorstandes zum Startplatz gefahren werden, deshalb treffen wir uns immer zuerst am Landeplatz.
(Fahrgemeinschaften).
Eine Einweisung ist unbedingt erforderlich. Gestartet werden darf nur an den ausgewiesenen Startplätzen. Es darf nur nacheinander gestartet werden. Wer sich zum Start
bereit macht, muss, so bald es die Umstände zulassen, starten. Ansonsten sollte der Platz sofort freigemacht werden. Sind mehrere Drachen und Gleitschirmflieger gleichzeitig startbereit, sollten
die Starts im Wechsel erfolgen.
Schulungsbetrieb ist nicht erlaubt !!
Bei Flugbetrieb ist das Betreten für Unbefugte auf den Start und landeflächen aus Sicherheitsgründen verboten (§ 46 Abs. Luft. VZO). Gelandet werden darf
nur auf der Landewiese (Windfahne). Dabei ist der Landeplatz so zu wählen, dass auch bei einer eventuell erforderlichen Notlandung die bewirtschafteten Felder und Wiesen nicht in Mitleidenschaft
gezogen werden. Für Schäden jeglicher Art kann der Verein nicht zur Haftung herangezogen werden. Es ist gegen den Wind zu landen, wobei man sich bei der Landeeinteilung dem unmittelbar vorher
gelandeten oder dem sich auf niedriger Höhe befindlichem Piloten anzupassen hat. Der Landeplatz muss sofort freigemacht werden. Der Auf- und Abbau des Fluggerätes hat so zu erfolgen, dass dadurch
keine Behinderung für andere entsteht. Ansonsten gelten die Bestimmungen der Flugbetriebsordnung (FBO) für Hängegleiter und Gleitsegel in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Das Einfahren mit dem Auto in den Kurpark (Landeplatz) ist Verboten.
Wer sich nicht an die Flugregeln hält, kann vom Flugbetrieb ausgeschlossen werden.
Always happy landing!
DFC-Olpe e.V.